Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Der Pension “Zum Löwen”

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von Logisleistungen und für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Geschäftsbedingungen des Gastes (einheitliche Bezeichnung für den Veranstalter/ Besteller / Gast etc.) werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1. Vertragsverhältnis
Die Reservierung von Räumen sowie die Vereinbarung und Leistungen werden durch mündliche als auch durch schriftliche Absprache für beide Parteien bindend. Die Reservierung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Gast, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten neben dem Gast als Gesamtschuldner.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

2. Leistungen
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer/Kategorien nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in andern Objekten zu bemühen.

3. An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen bei Anreise ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Die Bestimmung der dem Gast zuzuweisenden Räume erfolgt am Anreisetag durch das Hotel. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne, dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. Zimmer mit garantierten Reservierungen werden vom Betrieb bis spätestens 22.00 Uhr freigehalten, es sei denn, dass eine spätere Ankunft des Gastes mit dem Betrieb vereinbart wurde. Vorausbezahlte Reservierungen gelten als garantierte Reservierungen. In diesem Fall sind die bestellten Zimmer unbedingt freizuhalten. Der Gast wird gebeten, bei einer späteren Abreise nach 10.00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 22.00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen, sofern möglich; bei einer Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis und Frühstück, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis für den Abreisetag zu bezahlen.

4. Nichtraucher Zimmer
Unsere Zimmer, sind alles Nichtraucher Zimmer, deshalb behalten wir uns vor bei Nichteinhaltung  des Rauchverbotes auf den Zimmern einen Betrag für die Reinigung des Zimmers, in Rechnung zu stellen. Außerdem behalten wir uns vor, da bei nicht Einhaltung gegen unsere AGB’s verstoßen wird, das Zimmer  für den Gast sofort zu Kündigen.

5. Preis
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer nach Vertragsabschluß und Leistungserbringung gehen zu Lasten des Gastes. War ein Festpreis vereinbart und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als vier Monate, so behält sich der Betrieb das Recht vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen, wobei sich der Betrieb jedoch verpflichtet, den Vertragspartner von dieser Preisänderung in Kenntnis zu setzen.

6. Zahlungsbedingungen
Bei Gästen ohne schriftliche Reservierungsbestätigung des Hotels ist das Hotel berechtigt, bei Anreise oder vorher, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwarteten Gesamtumsatzes zu verlangen.
Alle Rechnungen des Hotels sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. In jedem Falle kann das Hotel vom Gast eine Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen. Bei Ü̈berschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne, dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit Zwischenrechnungen zu erstellen, die nach Vorlage fällig werden. Kommt der Gast nach Vorlage der Zwischenrechnung in Verzug, hat das Hotel das Recht der fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages.
Für vereinbarte Rechnungslegung aufgrund des Reservierungsvertrages gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Die Einzahlung hat ohne Abzug spesenfrei zu erfolgen.
Alle Zahlungen bereits erfolgter Leistungen oder Vorauszahlungen sind in der Landeswährung des Erfüllungsortes oder in Euro fällig. Für Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, kann in jedem Einzelfall eine Mahngebühr von Euro 10,00 verlangt werden.
Für Gruppenbuchungen ab 10 Personen gilt die Reservierung erst dann als bestätigt, wenn mit der endgültigen Bestellung durch den Auftraggeber oder nach der Bestätigung durch den Betrieb innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20% der gebuchten Leistung erbracht oder die vereinbarte Vorauszahlung zum festgesetzten Termin geleistet wurde. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 5% erhoben.

7. Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne, dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Nimmt der Gast das bestellte Zimmer, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises des ersten Reisetages inklusive der ersten Übernachtung verpflichtet, ohne, dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Der Betrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Reservierungen und Rücktrittsfristen:
Reservierungen für Reiseveranstalter und Reisemittler, die durch das Hotel vorgenommen
Nach Ablauf der Rücktrittsfrist wandelt sich die Reservierung in eine feste Buchung um. Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform (Brief, Fax oder E-mail).
Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Ansonsten gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Die Reservierung ist mit unserer Bestätigung verbindlich. Sie kann von Ihnen vor der Anreise bis 2 Tage zuvor kostenlos storniert werden, bei Absagen am Anreisetag behalten wir uns vor 100 % der bestellten Leistung in Rechnung zu stellen. Der Betrieb ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

1. Haftung
Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher haften dem Hotelier im vollen Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne, dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet, sich um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Das Hotel haftet dem Gast gegenüber nach den Bestimmungen des §702 BGB (das Hundertfache des Zimmerpreises, maximal Euro 3.500,00). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß §701 BGB nur bis zum Betrag von Euro 800,00 gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Das Hotel bemüht sich um die pünktliche Ausführung von Weckaufträgen, die Rechtzeitigkeit und Richtigkeit von Nachrichtenübermittlung sowie Überbringung von Warensendungen aller Art. Bei eventuellen Missverständnissen oder Irrtümern übernimmt das Hotel keine Haftung. Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.
Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungszeit an den Finder übergeben.
Gefundene Kreditkarten werden in zwei Teile gebrochen und an das entsprechende Kreditkartenunternehmen weitergeleitet. Bei Gästen, die noch im Hotel wohnen, ist die Karte sicherzustellen und der Gast vom Fund zu verständigen. Ist der Gast abgereist, muss die Karte eine angemessene Frist (aber nicht länger als 24 Stunden) aufbewahrt werden. Danach wird diese wie eine gefundene Kreditkarte behandelt. Gegenstände, die in Gewahrsam genommen wurden und für die ein Gepäckaufbewahrungsschein ausgegeben wurde, werden nach einem Jahr als Fundgegenstände behandelt. Aus oben genanntem Absatz ergibt sich keinerlei Haftung des Hotels.
Sofern dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Das Hotel haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einen bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, höchstens jedoch bis zu Euro 15.000,00 je Fahrzeug, einschließlich Zubehör. Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Hotelgrundstückes gegenüber dem Hotel angezeigt werden.

1. Allgemeines
Namensnennung
Der Gebrauch des Namens des Betriebs und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung der Hoteldirektion.

Fremdleistungen
Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Hotels für die Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.

Post- und Warensendungen
Für Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und, auf Wunsch, die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Diebstahl, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Unwirksame Geschäftsbedingungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Nebenabreden
Abweichendes oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Betriebsort des Hotels. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.